Au und UVV Prüfungen für Flurförderzeuge

UVV Prüfung schnell und professionell

gemäß den gesetzlichen Vorschriften

Gabelstapler und Lagertechnikgeräte müssen per Gesetz in Abständen von längstens einem Jahr auf die Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz hin geprüft werden. Rechtsgrundlage für die regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen durch Sachkundige ist § 37 der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge' (BGV D 27).

Unsere Prüfer haben eine Ausbildung zur befähigten Person/Experte zur UVV-Prüfung von Flurförderzeugen gemäß DGUV V68 und FEM 4.004 absolviert.

Die FEM 4.004 Richtlinie zur regelmäßigen Prüfung von Flurförderzeugen beinhaltet die Prüfung folgender Bestandteile:

Hubeinrichtung

  • Gabelzinken, Dicke am Gabelknick
  • Bleibende Verformung
  • Risse am Knick und an den Aufhängungen
  • Ketten

Fahrantrieb

  • Auspuffprüfung bei Dieselmotoren
  • Betriebsbremse, Bremsleistung
  • Parkbremse, Bremsleistung
  • Bremssystem durch die Deichsel des Flurförderzeuges
  • Bremssystem
  • Räder und Reifen

Fahrersitz und Bedienelemente

  • Fahrerrückhaltesystem
  • Sitzbefestigung
  • Lenksystem
  • Bedienteile und Beschilderung

Die Prüfung nach FEM 4.004 ist unabhängig von der Hauptuntersuchung nach §29 StVZO und ist bei allen gewerblich genutzten Gabelstaplern und Deichselstaplern durchzuführen.

Elektrische Ausrüstung

  • Batteriezustand
  • Batteriebefestigung
  • Batteriedaten
  • Sitzschalter
  • Notausschalter
  • Sicherheitstrennschalter
  • Elektrische Verdrahtung
  • Sicherheitstrennschalter an der Deichsel

Hydrauliksystem

  • Hubsystemabsenktest
  • Neigesystemschleichtest
  • Leckagen und Beschädigungen

Fahrzeugrahmen und Sicherheitsausrüstung

  • Befestigungspunkte
  • Rahmen und Befestigungspunkte
  • Anhängerkupplung
  • Bodenöffnung bei Treibgasstaplern
  • Haubenverriegelung

Verschiedenes und Spezialausrüstung

  • Beschilderung
  • Bedienungsanleitung
  • Anbaugeräte
  • Zusatzausrüstung
Umsetzung: Suthues Marketing / Staplerexperte.de