Gabelstapler und Lagertechnikgeräte müssen per Gesetz in Abständen von längstens einem Jahr auf die Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz hin geprüft werden. Rechtsgrundlage für die regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen durch Sachkundige ist § 37 der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge' (BGV D 27).
Unsere Prüfer haben eine Ausbildung zur befähigten Person/Experte zur UVV-Prüfung von Flurförderzeugen gemäß DGUV V68 und FEM 4.004 absolviert.
Die FEM 4.004 Richtlinie zur regelmäßigen Prüfung von Flurförderzeugen beinhaltet die Prüfung folgender Bestandteile: